Planung

Bestandsvermessung

Wird beim Lokalaugenschein und der Konsensüberprüfung eine Abweichung vom behördlich genehmigten Bauplan festgestellt, muss der Bestand ausgemessen werden und gegebenenfalls ein Bestandsplan erstellt werden. Dies ist die Grundlage für das Nutzflächengutachten.

 

Wir führen gerne eine Naturmaßaufnahme von Innenräumen sowie Loggien, Balkonen und Terrassen durch. Größere Flächen, beispielsweise Gartenflächen, werden von einem Vermessungsbüro vermessen.

Bestandsplanung

Nach dem Ausmessen des Bestandsobjekts erstellen wir die für das Gutachten notwendigen Planbeilagen, insbesondere wenn die tatsächlichen Gegebenheiten von den Konsensplänen der Baubehörde mehr als 3% abweichen. In der Folge können diese Pläne die Grundlage für die Bauanzeige oder Einreichung nachträglicher Änderungen bei der Baubehörde sein. In Kooperation mit Ziviltechnikern und Ziviltechnikerinnen erstellen wir den für die Konsensberichtigung bei der Baubehörde erforderlichen Bestandsplan.

Entwurfsplanung/ Einreichplanung

Wir entwerfen und planen auch gerne für Sie, bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit weiteren Ziviltechnikern und Ziviltechnikerinnen.